Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen kommt es häufiger vor, dass diese Unternehmen ein Buchhaltungsbüro mit der Verbuchung der Geschäftsvorfälle betrauen. Dieses so genannte Outsourcing hat den Vorteil, dass im Unternehmen nicht ständig eine Arbeitskraft vorgehalten werden muss, die die Verbuchung übernimmt. Gerade in kleineren Unternehmen ist der Aufwand nicht so groß und deshalb rechnet es sich nicht, eine eigene Mitarbeiterin einzustellen. Diese Unternehmen vergeben die so genannte „vorbereitende Kontierung“ an Buchhaltungsbüros weiter und diese übernehmen die entsprechenden Arbeiten rund um die Buchhaltung.
Sinn und Zweck der Vergabe der Arbeiten an Buchhaltungsbüros ist auch, durch die stets aktuelle Verbuchung der Geschäftsvorgänge über die finanzielle Lage des Unternehmens im Bilde zu sein und somit mit aussagekräftigen Zahlen arbeiten zu können.
Ein weiterer Vorteil liegt darin begründet, dass die Mitarbeiter eines Buchhaltungsbüro sich stets auch gesetzlich und steuerlich mit den Neuerungen beschäftigen.
- das Buchhaltungsbüro sortiert die Belege, prüft sie auf Vollständigkeit und kontiert sie entsprechend
- das Buchhaltungsbüro verbucht die vorkontierten Belege
- das Buchhaltungsbüro stimmt die offenen Posten von Kreditoren und Debitoren ab
- das Buchhaltungsbüro stimmt die einzelnen Konten ab und druckt verschiedene betriebswirtschaftliche Auswertungen aus.
Neben diesen monatlichen Arbeiten gehören auch jährliche Arbeiten zu den Tätigkeiten eines Buchhaltungsbüros. Zum Geschäftsjahresende werden durch das Buchhaltungsbüro verschiedene Auswertungen ausgedruckt, die OP-Liste wird abgestimmt und die Daten werden an de entsprechenden Stellen weitergeleitet. Viele Buchhaltungsbüros bieten auch die Übernahme der Lohnbuchhaltung an, so dass ein Unternehmen sich mit diesen Bereichen auch nicht auseinander setzen muss und dennoch weiß, dass die Arbeiten entsprechend ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Ein Buchhaltungsbüro ist Dienstleister für den Bereich der Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung.
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